Gesamtkonferenzen

In der Gesamtkonferenz treffen sich das gesamte Kollegium und jeweils 10 ElternvertreterInnen und 10 SchülervertreterInnen. Sie findet bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich statt.

Im Gegensatz zum Schulvorstand ist die Gesamtkonferenz für die pädagogischen Entscheidungen an der Schule zuständig. Hier werden z.B. Anträge der Fachkonferenzen zur Einführung neuer Schulbücher und die Durchführung von Projekten beschlossen.