Klassenelternschaftsvertreter
Jede Lerngruppe wählt auf dem ersten Elternabend des neuen Schuljahres für die Dauer von 2 Schuljahren aus ihrer Mitte 2 Elternvertreter oder Eltern-VertreterInnen. Alle gewählten ElternvertreterInnen zusammen bilden den Schulelternrat. Die ElternvertreterInnen haben die Aufgabe, die Interessen der Eltern und Schüler wahrzunehmen wie z.B.
- Mitwirkung und Gestaltung des Klassen- und Schullebens
- Vermittlung bei Konflikten/Problemen zwischen SchülerInnen/Elternhaus und Schule/Lehrkräften
Bei auftretenden Problemen oder Fragen wenden Sie sich bitte auf alle Fälle an Ihre/n gewählte/n ElternvertreterIn, der/die Ihr Anliegen vertraulich behandeln und sich um eine Lösung im Interesse Ihres Kindes bemühen wird.