Aufgaben der Elternvertretung und rechtliche Grundlagen ihrer Arbeit

Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeiten die ElternvertreterInnen?

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der ElternvertreterInnen an Schulen findet sich im niedersächsischen Schulgesetz. Der aktuelle Gesetzestext ist auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums im Schulgesetz  veröffentlicht (s. auch www.Kultusministerium-Niedersachsen.de).

Für die Arbeit der ElternvertreterInnen an der Schule ist im Schulgesetz der Teil 5 (§§ 88 – 100) relevant. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen darüber zusammengestellt, wie die Mitwirkung der Eltern im Schulgesetz geregelt ist und wie Sie sich selbst daran beteiligen können.

Um den Eltern einen ausreichenden Rahmen der Mitwirkung zu ermöglichen, gibt es verschiedene Ebenen und Gremien:

- Klassenelternschaften
- Schulelternrat
- Teilnahme an Gesamtkonferenzen
- Elternvertretung in Stadt- und Landeselternrat
- Schulvorstand
- Mitgliedschaft und/oder Mitwirkung im Förderverein
- Mitwirkung bei der Schulprogrammarbeit

Die Elternvertretungen nehmen die Interessen der Erziehungsberechtigten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Schulleitung wahr und üben zugleich die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten in der Schule aus.

Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Informations- und Meinungsaustausch mit Lehrkräften, ErzieherInnen, Physio- und ErgotherapeutInnen im Rahmen von Eltern- und Förderplangesprächen und Elternversammlungen oder Elternabenden
- Teilnahme an der Wahl von ElternvertreterInnen
- Teilnahme an Beratungen und Entscheidungen schulischer Gremien
- Mitwirkung an Zufriedenheits- und Evaluationsbefragungen