Mobiler Dienst für Körperbehinderte
Unterstützung durch den Mobilen Dienst für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler:
(Unterstützung und Beratung der Lehrerinnen und Lehrer in Bezug auf didaktische, methodische, unterrichtsorganisatorische und soziale Probleme, die durch die Behinderung der Schülerinnen und Schüler entstehen können)
- Anpassung von Lehr- und Lernmaterialien
- Auswahl technischer und schulischer Hilfsmittel
- Unterstützung der Lehrerin / des Lehrers im Umgang mit den Schülerinnen und Schüler
- Informationen über die Behinderung
- Beratung bei der Umsetzung sonderpädagogischer Förderung, z.B. Nachteilsausgleich
- Koordination der Förderarbeit, d.h. z. B. Beratung der Kolleginnen und Kollegen, die die Förderstunden in Form von Einzelförderung, Kleingruppenarbeit oder Teamteaching erteilen.
- Hilfen bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes und Versorgung mit Hilfsmitteln. Diesbezüglich auch Beratung des Schulträgers und anderer Kostenträger. Vermittlung oder Anbahnung zusätzlicher Fördermaßnahmen außerschulischer Art wie z.B. Mobilitätstraining, Ergo-, Sprach- und Physiotherapie. Zusammenarbeit mit Ärzten, Hilfsmittelanbietern und weiteren Organisationen.
- Beratung der Eltern hinsichtlich beeinträchtigungsspezifischer, erzieherischer und sozialer Probleme oder hinsichtlich der Versorgung mit speziellen Hilfsmitteln, Beratung in rechtlichen Fragen, Vermittlung von Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern
- In Einzelfällen: vorbeugende, begleitende und ergänzende Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in Unterrichtsbereichen und -fächern bzw. spezielle, zeitlich begrenzte Förderung, die sich aus der besonderen Kompetenz der Förderschullehrerin / des Förderschullehrers im Mobilen Dienst ergeben.
Einen Antrag auf Mobilen Dienst finden Sie HIER.